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19.7.2006 um 21:40 Uhr
#18020
Hallo,
arbeitsrechtliche Probleme würde ich dann sehen, wenn der Pauschalbetrag verglichen mit den tatsächlichen Überstunden erheblich und dauerhaft zu niedrig angesetzt ist. Weil dann wäre dem Ausfallprinzip (=es soll dem AN durch Krankenstand, Urlaub,… kein entgeltmäßiger Ausfall entstehen) hinsichtlich ÜSt-Pauschale wohl nicht Genüge getan.
Lohnsteuerliche Probleme kann ich aufs Erste nicht erkennen, sofern Aufzeichnungen über die geleisteten ÜSt vorliegen.
Schöne Grüße,
Clara