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21.6.2006 um 16:41 Uhr
#17906
Hallo,
ich kann mich den Ausführungen von Andrea anschließen.
Beim Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag geht das Einkommensteuergesetz von einer kalenderjährlichen Betrachtung aus. Das heißt es wird im Regelfall für die Voraussetzungen auf das gesamte Kalenderjahr abgestellt und nicht auf den einzelnen Monat. Die Zuverdienstgrenzen beim Alleinverdienerabsetzbetrag beziehen sich auch auf das Kalenderjahr, ohne jegliche Hochrechnung.
LG,
Lisa