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20.6.2006 um 8:25 Uhr
#17893
Servus Sabine!
DN hat Anspruch auf höheren Gehalt wenn der KV die Erhöhung vorsieht.
Die KV Erhöhung könnte aber auch durch das höhere Gehalt geschluckt werden. Deshalb – KV lesen!
Aber bei Einstellung/letzter Gehaltserhöhung kann sich folgender Satz finden:
Mit diesem überkollektivvertraglichen Gehalt / mit dieser überKV Gehaltserhöhung ist die nächste KV Erhöhung mit abgedeckt.
Bei Krankenkassenprüfungen (Anspruchsprinzip) war dies aber bis jetzt noch nie ein Prüfungspunkt.
Grüsse
Martin