Antwort auf: Beschäftigungsgruppenjahr

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#17893
Martin
Teilnehmer

    Servus Sabine!

    DN hat Anspruch auf höheren Gehalt wenn der KV die Erhöhung vorsieht.
    Die KV Erhöhung könnte aber auch durch das höhere Gehalt geschluckt werden. Deshalb – KV lesen!

    Aber bei Einstellung/letzter Gehaltserhöhung kann sich folgender Satz finden:

    Mit diesem überkollektivvertraglichen Gehalt / mit dieser überKV Gehaltserhöhung ist die nächste KV Erhöhung mit abgedeckt.

    Bei Krankenkassenprüfungen (Anspruchsprinzip) war dies aber bis jetzt noch nie ein Prüfungspunkt.

    Grüsse
    Martin