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22.5.2006 um 15:55 Uhr
#17769
Hallo Evelyn,
laut BMVG richtet sich die BMV-Bemessungsgrundlage nach dem Entgelt im Sinne der Sozialversicherung (§ 6 BMVG). Das heißt, dass ich Bezugsbestandteile, die für die SV als pflichtig behandelt werden, auch für die Abfertigung Neu grundsätzlich als pflichtig ansehen muss.
Dementsprechend würde ich daher die übernommenen SV-Beiträge auch bei der BMV-Bemessungsgrundlage berücksichtigen.
Schöne Grüße,
Lisa