Antwort auf: Zukunftssicherung § 3 Abs. 1 Z. 15a EStG

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#17733

hallo

ich weiß nicht, ob dir mein einfall was helfen kann. man könnte es ev. mit der argumentation probieren, das eigentlich unter 35 jahren, die DN lieber einen mtl. höheren nettobezug haben möchten, als bereits in eine zukunftssicherung zu investieren. daher wurde, vorab als beitrittsalter auch das überschreiten des 35 lj herangezogen. dies wäre aber nur mögich, wenn die dn über kv entlohnt werden.

ansonsten, wünsche ich dir noch einen guten einfall, damit du die drohende nachzahlung abschmettern kannst.

heidi