Antwort auf: Rückerstattung Urlaubsentgelt

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#17667

Hallo,

die Erstattung von Urlaubsentgelt hat keine Auswirkung auf die Bemessungsgrundlage von DB,DZ und KommSt. Die Grundlagen dieser Abgaben werden durch den Minusbetrag weder erhöht noch reduziert.

Siehe dazu: Personalverrechnung in der Praxis, Stand:1.1.2006, Seite 946

Liebe Grüße
Andrea