Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Rückerstattung Urlaubsentgelt › Antwort auf: Rückerstattung Urlaubsentgelt
8.5.2006 um 11:45 Uhr
#17667
Hallo,
die Erstattung von Urlaubsentgelt hat keine Auswirkung auf die Bemessungsgrundlage von DB,DZ und KommSt. Die Grundlagen dieser Abgaben werden durch den Minusbetrag weder erhöht noch reduziert.
Siehe dazu: Personalverrechnung in der Praxis, Stand:1.1.2006, Seite 946
Liebe Grüße
Andrea