Startseite › Foren › Sonderzahlung › Unberechtiger vorzeitiger Austritt Sonderzahlungen? › Antwort auf: Unberechtiger vorzeitiger Austritt Sonderzahlungen?
1.6.2006 um 9:44 Uhr
#17653
Hallo Lisa!
Ich hätte wiedermal eine Frage betreffend Sonderzahlungen.
Wenn ein DN keinen anspruch auf Sonderzahlungen hat, zb. im Gastgewerbe noch keine 2 Monate beschäftigt, stimmt es, dass er auch bei der Ersatzleistung keine SZ ausbezahlt bekommt? Ich will zur Sicherheit nur mal nachfragen. Danke lg