Antwort auf: Unberechtiger vorzeitiger Austritt Sonderzahlungen?

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#17652

Hallo Lydia,

also wie die Frage zu beantworten ist, hängt stark vom anwendbaren Kollektivvertrag ab. Im Prinzip geht es hier nämlich um das Problem, ob für entgeltfreie Zeiten Anspruch auf Sonderzahlungen besteht oder nicht. Diese Frage stellt sich häufig bei langen Krankenständen, aber kann sich eben auch im Falle unentschuldigter Fehlzeiten stellen.

Ich würde mich – falls der KV nichts ausdrücklich zu der Thematik sagt – darauf stützen, dass der Arbeitnehmer aufgrund der unentschuldigten Fehlzeiten keinen Entgeltanspruch hat, und ich würde ihm daher die auf diesen Fehlzeitraum entfallenden Sonderzahlungen nicht zahlen.
Ausdrückliche Rechtsprechung kenne ich zu diesem Thema zwar nicht, aber ich denke es sprechen gute Argumente dafür.

Schöne Grüße,
Lisa