Startseite › Foren › Sonderzahlung › Unberechtiger vorzeitiger Austritt Sonderzahlungen? › Antwort auf: Unberechtiger vorzeitiger Austritt Sonderzahlungen?
24.5.2006 um 14:12 Uhr
#17647
Hallo!
Also ich bin der Meinung das dies nicht zulässig ist, das ich die Urlaubsbeihilfe rückrechne. Nur wenn es im KV steht würde ich es machen.
lg Viki