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24.5.2006 um 14:10 Uhr
#17646
Bei uns stellt sich immer wieder das Problem, ob ich die Urlaubsbeihilfe zurückrechnen kann, wenn der Arbeitnehmer nach Erhalt ausscheidet, zum Beispiel wenn er kündigt und mit Ende August weg ist. Kann ich dann 4/12 der Urlaubsbeihilfe zurückverlangen??? Auch wenn der Kollektivvertrag es nicht ausdrücklich zulässt?
Clara