Antwort auf: Bekanntgabe des Karenzurlaubes

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#17630

Danke Martin!

1. Der Dienstgeber hat per Einschreiben eine Karenzvereinbarung eingefordert.
2. Im Einschreiben wurde folgendes vermerkt: „Solte bis zum vorgemerkten Termin keine Reaktion Ihrerseits erfolgen, nimmt Fa. XY endgültig an, dass Sie das Dienstverhältnis beendet haben. In diesem Fall ist Ihr Anspruch auf Erhaltung des Arbeitsplatzes definitiv verwirkt.“

Deine/Eure Meinung dazu: Reicht dies aus, um das Dienstverhältnis zu beenden?

Danke im voraus
liebe Grüße
Wolfi