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25.4.2006 um 15:29 Uhr
#17591
Hallo Andrea!
Dem Busfahrer muss neben dem Normalen Feiertagsentgelt (für vermutlich 8 Stunden)
auch noch das Feiertagsarbeitsentgelt (steuerfrei) für die 7 geleisteten Stunden bekommen.
mfg
Peter