Antwort auf: Überstundenentlohnung im KV Reinigungsgewerbe

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#17576

Wenn eine gesonderte Überstundenpauschale vereinbart ist, würde ich diese in die Sonderzahlungen nicht einbeziehen. Denn wenn es im Kollektivvertrag heißt, dass SZ „unter Ausschluß der Überstundenentlohnung“ zu bemessen sind, gehört die Überstundenentlohnung eben nicht dazu, auch wenn sie in pauschaler Form erfolgt.

Schöne Grüße,
Poldi