Antwort auf: Pflegefreistellung / Pflegeurlaub

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#17564
Eva

    Hallo,

    also wenn ich auch noch meinen „Senf“ dazugeben darf 😉

    Meiner Ansicht nach ist es eindeutig ein Fall der allgemeinen Dienstverhinderung aus wichtigem Grund. Für Arbeiter ist dabei § 1154b ABGB die Rechtsgrundlage. Als Pflegefreistellung würde ich es ehrlich gesagt im Zweifel auch nicht deuten.

    Schöne Grüße und viel Sonne
    wünscht
    Eva 😀