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21.4.2006 um 10:30 Uhr
#17564
Hallo,
also wenn ich auch noch meinen „Senf“ dazugeben darf 😉
Meiner Ansicht nach ist es eindeutig ein Fall der allgemeinen Dienstverhinderung aus wichtigem Grund. Für Arbeiter ist dabei § 1154b ABGB die Rechtsgrundlage. Als Pflegefreistellung würde ich es ehrlich gesagt im Zweifel auch nicht deuten.
Schöne Grüße und viel Sonne
wünscht
Eva 😀