Antwort auf: Elternteilzeit

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#17542

Hallo Cornelia!

Ich war erst vor kurzem auf einem Seminar für „Dienstverhinderungen“.

Ua ging es um die Elternteilzeit.

Da es ja neben dem Stichtag „Geburt des Kindes“ nach dem 30.6.2004 auch all jene Arbeitnehmer betrifft, die sich nach dem 30.06.2004 im Karenzurlaub befanden, können Sie davon ausgehen, dass es sich um Elternteilzeit handelt.

Es bedarf auch nicht unbedingt der Schriftform, es kann auch mündlich (was natürlich nicht so günstig ist) vereinbart werden.

In diesem Kurs wurde angemerkt, dass – wenn ein DN(in) nach dem Karenz, oder der Vater anläßlich der Geburt des Kindes seine Arbeitszeit auch nur geringfügig ändert – zB von 38,5 Stunden auf 37 Stunden, ist dies auch schon Elternteilzeit. Na, mal schauen ob die Suppe so heiß gegessen wird wie sie da gekocht worden ist..

Hoffe ich konnte Ihnen ein bißchen weiterhelfen.

LG von Elisabeth