Antwort auf: 6 Wochen Urlaub

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#17527

Hallo,

Zu berücksichtigen sind die Zusammen- und die Anrechnungsbestimmungen

Man rechnet alle Zeiten zum Dienstgeber zusammen (Achtung auch Unterbrechungen bis 3 Monate außer bei KG DN, verschuldete Entlassung oder unbegründetem Vorzeitigen Austritt)

Und die Anrechnungsbestimmungen:

# Dienstzeiten aus DV Inland oder EWR, oder Zeiten Selbständigkeit wenn diese mindestens 6 Monate gedauert haben. Anrechnung max 5 Jahre.
# Schulzeiten einer höheren oder berufsbildenden Schule bis Max 4 Jahre

# Hochschulstudium positiv abgeschossen dann max 5 Jahre.

Aber maximal 12 Jahre bei zutreffen aller 3 Punkte. Es ist die Pflicht des Dienstgebers diese Zeiten zu hinterfragen.

fg
tomtom