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20.3.2006 um 9:07 Uhr
#17504
Sehr geehrte Viktoria,
wenn es sich um eine „kassenärztlich“ verschriebene Kur handelt, ist diese
Kur bezahlungsmäßig wie ein Krankenstand zu behandeln.
Handelt es sich um eine „private“ Kur, ist diese ein Urlaub:
Liebe Grüße