Antwort auf: Geschäftsführer Bezüge

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#17489

Lieber Roland,
DAs Problem ist folgendes es gibt eine GMBH wo sie sich die Geschäftsführerbezüge auszahlen lassen. Beteiligung jeweils 33%

Als zweite Firma gibt es eine OEG , deren Ausgaben von der Gmbh quartalsweise bezahlt werden, mittels Aufstellung der Ausgaben.

Weites haben die 3 Geschäftsfüher eine Neugründungsbegünstigung.

Soweit ih es verstanden habe, fallen die GF Bezüge unter die Einkommensteuern, in der GMBH zahlen Sie nur die DB, KSt, Dga,Ich kenne mich nur mit dieser Neugründung auch nicht recht aus.