Antwort auf: Überstundenpauschale

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#17472
Martin
Teilnehmer

    Liebe Katarina!

    6,5 Mehrstunden wären richtig.
    Jetzt hast Du unter Umständen einen zu hohen Grundgehalt. Somit bei § 68/2 , den ersten 5 Überstundenzuschlägen auch (geringfügig) zu viel.
    Was sagt ein LSt Prüfer dazu? Wenn jemand im Forum dabei Erfahrung hat: Bitte um eine Antwort.
    Man könnte argumentieren, daß die 1,5 Mehrstunden als Zeitausgleich konsumiert wurden. Ist wahrscheinlich nicht korrekt, aber ein Versuch…

    Schönes Wochenende
    Martin