Startseite › Foren › Dienstreise › Entfernungszulagen › Antwort auf: Entfernungszulagen
23.2.2006 um 11:30 Uhr
#17433
Wenn eine Dienstreise lt. KV vorliegt kannst du bedenkenlos nur die KV-Diätensätze in diesem Fall Entfernungszulage unbegrenzt steuer- und sozialversicherungsfrei rechnen.
Bei dem KV-Satz übersteigenden Teil (6,61 – 13,–= 6,39) ist nach den steuerrechtlichen Bestimmungen vorzugehen!!! und diese sind dann großteils pflichtig
( Mittelpunkt der Tätigkeit – die ersten 5 Tage frei ab 6. Tag pflichtig etc.)