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17.2.2006 um 23:20 Uhr
#17421
Hallo Veronika!
Ich bin der Meinung, dass ab dem 1. Tag des kommenden Beschäftigungsverhältnisses MV-Pflicht besteht, da das vorige DV ja länger als einen Monat gedauert hat und der Wiedereintritt in der Jahresfrist liegt.
Der Aufhänger „länger als einen Monat“ bezieht sich nicht auf einen Wiedereintritt, wenn beim vorigen DV schon MV-Pflicht bestand (ich habe es jedenfalls so aus dem Gesetzestext herausgelesen).
LG sendet Elisabeth