Antwort auf: Überstundengrundlage

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#17418

Hallo Ulrike,

bei meinem jährlichen Infokurs wurde uns folgendes mitgeteilt:

Bei Auszahlung von UEL ist zukünftig auf dem Lohnzettel der Tag der tatsächlichen Beendigung des DV (arbeitsrechtliche Ende) anzuführen, damit es bei Vorliegen eines anschließenden DV im selben Kalendermonat zu keiner Überschneidung von nichtselbstädigen Bezügen kommt, die zu einer Pflichtveranlagung führen würde. Es ist aber in diesen Fällen wie bisher von einem MONATLICHEN Bezugszeitraum auszugehen. Stand ab 1.1.2006.

Ich hoffe, ich wurde richtig informiert!

LG
Brigitte