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31.1.2006 um 15:07 Uhr
#17382
Teilnehmer
Da liegst Du richtig! Die 1,53 % von der Bemessungsgrundlage werden ab dem zweiten Beschäftigungsmonat bis zum Austritt in die MV-Kasse einbezahlt.
Und wenn der Dienstnehmer nach der xxx Pensionsreform mit 72 Jahren in Pension geht, dann wird auch bis dahin MV einbezahlt. 🙂
Grüsse
Martin