Antwort auf: Verstoss gegen die Krankenmeldung im Kündigungsmonat

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#17326

Hallo!

Wenn der DN bereits gekündigt ist, kann man mal zwingend annehmen, dass sein Zugehörigkeitsgefühl zur Firmengemeinschaft nicht mehr wirklich gegeben ist.

Sie können davon ausgehen, dass – wenn der DN zum Arzt gegangen ist – sich der DN krank gemeldet hat.

Um jede Menge Ärger zu sparen würde ich mal bei der GKK anrufen, die müßten wahrscheinlich schon vom Arzt die Krankmeldung bekommen haben.

Dass das Verhalten des bereits gekündigten DN nicht in Ordnung ist, ist klar, aber man bewegt sich als DG immer auf Glatteis, wenn man den DN zB wg. unentschuldigtem Fernbleiben bei der GKK abmeldet.
Er wird die Krankmeldung nachbringen, eine fadenscheinige Ausrede vorbringen, usw.

LG Elisabeth