Antwort auf: Fahrtkostenersatz

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#17179
Martin
Teilnehmer

Liebe Andrea!

Das mit Deinem Eigenanteil verstehe ich nicht so ganz.


Wenn Du nur 11/12 des jährlichen Fahrtkostenersatz (Kosten für Transport mit öffentl. Massenbeförderungsmitteln) dem Dienstnehmer bezahlst, sind diese zur Gänze SV-frei.
Das Beitragsfreie Entgelt beim Fahrtkostenersatz ist im ASVG § 49 3 Z 20 geregelt.

Wenn Du mehr als den obigen Betrag bezahlst, wäre dies SV-pflichtig.
Grüsse
Martin