Berechnung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld
Wer einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezieht und daneben seine selbständige Tätigkeit weiter ausübt, muss die Einhaltung der Zuverdienstgrenze beachten. Für die Berechnung der Zuverdienstgrenze werden nicht nur die Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid herangezogen, bis Ende 2011 wurden diese Einkünfte um die im Jahr des Bezugs vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge erhöht. Ein Beitrag von Mag. Christa Kocher.