Privatnutzung eines Firmen-Kfz ist steuerpflichtiger Sachbezug
Auch wenn die private Nutzung eines Firmen-Kfz die einzige Einnahme aus dem Dienstverhältnis ist, stellt dies einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil im Sinne des § 15 EStG dar, der nach den Bestimmungen der SachbezugswerteVO zu bewerten und mit einem Lohnzettel zu erfassen ist ( BFG 27. 11. 2018, RV/7100090/2012). Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.