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Änderungen im Ausländerbeschäftigungsrecht

Mit BGBl I 2017/66, ausgegeben am 22. 5. 2017, wurde das Ausländerbeschäftigungsrecht novelliert. Inhalt der mit 1. 10. 2017 in Kraft tretenden Novelle sind insbesondere die Umsetzung der Saisonarbeiter-Richtlinie (Richtlinie 2014/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. 2. 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer, ABl L 94 vom 28. 3. 2014, S 375) und der ICT-Richtlinie (Richtlinie 2014/66/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. 5. 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers, ABl L 157 vom 27. 5. 2014, S 1). Dr. Andreas Gerhartl stellt die wichtigsten Neuerungen überblicksweise vor.

Der Beschäftigungsbonus ab 1. 7. 2017

Der Beschäftigungsbonus wurde am 29. 6. 2017 im Nationalrat beschlossen; diese Förderung tritt daher mit 1. 7. 2017 in Kraft. Im Folgenden gibt Dr. Andreas Gerhartl einen Überblick unter Zugrundelegung der auf der Internetseite der AWS GmbH veröffentlichten Sonderrichtlinie „Beschäftigungsbonus“ des BMWFW im Einvernehmen mit dem BMF sowie dem Bundeskanzler in der Fassung vom 29. 6. 2017.

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Nachforderung gemäß § 86 Abs 2 EStG

Hat die Abgabenbehörde die Möglichkeit, sämtliche Arbeitnehmer festzustellen, die im Rahmen des Dienstverhältnisses Vergütungen von Dritten erhalten haben, so hat sie diese im Bescheid, mit dem der Arbeitgeber zur Haftung herangezogen wird, namentlich unter Angabe der Höhe der Zahlungen anzuführen. Unterbleibt die Nennung der Arbeitnehmer, so ist der Haftungsbescheid ersatzlos aufzuheben.

Zusammen­rechnung von Dienst­verhältnissen zum selben Arbeitgeber

In der Praxis kommt es vor, dass ein Dienst­verhältnis zunächst beendet wird und anschließend zwischen demselben Arbeitgeber und demselben Arbeitnehmer ein weiteres Dienst­verhältnis begründet wird. Handelt es sich dabei um relativ kurz­fristige Unterbrechungen, so können sich dabei Probleme bei der Bemessung dienstzeitabhängiger Ansprüche ergeben ( OGH 29. 9. 2016, 9 ObA 114/16d). Ein Gastbeitrag von Mag. Sabine Waiss.

Keine Diskriminierung durch nachträgliche Anrechnung von Schulzeiten und Verlängerung des Vorrückungs­zeitraums

Fragen zur Zulässigkeit der Verlängerung von Vorrückungszeiträumen in Verbindung mit der nachträglichen Anrechnung von Vordienstzeiten haben sowohl die nationalen Gerichte als auch den EuGH in den letzten Jahren bereits mehrfach beschäftigt. Wie der EuGH entschieden hat, ist es jedenfalls möglich, den Vorrückungs­zeitraum zu verlängern, wenn bislang nicht anrechenbare Zeiträume (konkret: Schulzeiten) zu nunmehr anrechenbaren Vordienstzeiten werden ( EuGH 21. 12. 2016, Rs C-539/15, Bowman). Dr. Andreas Gerhartl erläutert das Urteil des EuGH.

Kein immaterieller Schadenersatz bei vorzeitigem Austritt nach Belästigung

Beendet der Arbeitgeber das Arbeits­verhältnis auf diskriminierende Weise, hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht zwischen Anfechtung und Schadenersatz. Beendet der Arbeitnehmer das Arbeits­verhältnis selbst, hat er hingegen keinen Anspruch auf immateriellen Schadenersatz wegen diskriminierender Beendigung des Arbeits­verhältnisses ( OGH 17. 8. 2016, 8 ObA 47/16v). Dr. Andreas Gerhartl erläutert den Fall.