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Auswirkungen von Arbeitszeitüberschreitungen nach dem KA-AZG

Der in Österreich vorgesehene gesetzlich verankerte Arbeitszeitschutz zählt zum persönlichen Arbeitsschutz. Arbeitnehmer sollen insbesondere vor gesundheitlicher Überforderung, Krankenständen und mitunter auch Burn-out geschützt werden. Aus diesen Gründen stellt das Gesetz alle Höchstgrenzen der Arbeitszeiten und Mindestruhezeiten unter Verwaltungsstrafe. Bei juristischen Personen definiert sich die strafrechtliche Verantwortlichkeit nach § 9 VStG. Strafrechtlich verantwortlich ist daher jedes nach außen zur Vertretung befugte Organ, sohin auch sämtliche Geschäftsführer einer Gesellschaft. Ein Gastbeitrag von MMMag. Dr. Johannes Edthaler und Mag. Christina Traxler.