Alle Artikel in: Ende Dienstverhältnis

Krankenstand

Dienst­verhältnisende bei Kündigung im Krankenstand und Fortzahlung des Kranken­entgelts

Das nach Auflösung des Arbeits­verhältnisses fortlaufende Kranken­entgelt ist bei der Berechnung der Dauer des Arbeits­verhältnisses nicht relevant. Wird ein Arbeitnehmer während eines Krankenstands gekündigt, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts bestehen, wenngleich das Arbeits­verhältnis früher endet. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

Kettenarbeits­vertrag bei einem Trainer

Befristet ein Arbeitgeber das Arbeits­verhältnis wiederholt für die Dauer einer Auftragsvergabe durch das AMS an ihn, so entsteht ein als unbe­fristetes Arbeits­verhältnis zu qualifizierender Kettenarbeits­vertrag. Eine (vermeintliche) Beendigung durch Zeitablauf ist daher als zeitwidrige Kündigung, die Anspruch auf Kündigungsentschädigung auslöst, zu werten. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

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Zahlung einer Karenzentschädigung für nach­vertragliches Wettbewerbsverbot unterliegt der DB- und DZ-Pflicht

Laufende – für ein Jahr befristete – Zahlungen, die nach Beendigung des Dienst­verhältnisses aufgrund eines nach­vertraglichen Wettbewerbsverbots geleistet werden stellen Zahlungen aus einem früheren Dienst­verhältnis dar und unterliegen somit dem Dienstgeberbeitrag und dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. Ein Gastbeitrag von Mag. Karin Blasl.

Krankenstand

Betriebs­bedingtheit einer Kündigung

Eine Kündigung, die wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt, ist sozialwidrig, es sei denn, sie ist (unter anderem) wegen betrieblicher Erfordernisse gerechtfertigt. Handelt es sich um ein kleines Unternehmen, kann dabei auch die Kündigung eines einzelnen Arbeitnehmers eine nicht unwesentliche Einsparung bewirken und damit eine Kündigung rechtfertigen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

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Kann der Urlaubszuschuss aliquotiert werden, wenn der Arbeitnehmer nach dessen Fälligkeit ausscheidet?

Nach den Regelungen des Rahmenkollektiv­vertrages für Arbeiter in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie (im Folgenden: Kollektiv­vertrag) ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Urlaubszuschuss für das gesamte Kalenderjahr auszubezahlen, wenn vor der Fälligkeit des Urlaubszuschusses eine einvernehmliche Auflösung verein­bart wird, die zu einem Ausscheiden des Arbeitnehmers nach der Fälligkeit des Urlaubszuschusses führt. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

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Gebührt bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt eine Urlaubsersatzleistung?

Für nicht verbrauchten Urlaub aus vorangegangenen Urlaubsjahren gebührt auch bei einem unberechtigten vorzeitigen Austritt des Dienstnehmers anstelle des noch ausständigen Urlaubsentgelts eine Urlaubsersatzleistung in vollem Ausmaß des noch ausständigen Urlaubsentgeltes, soweit der Urlaubsanspruch noch nicht verjährt ist.