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Änderungen bei Zuschüssen und Förderungen

Am 10. und 13. 11. 2017 wurden im BGBl einige Gesetze zu unterschiedlichen Materien kundgemacht, die – im weitesten Sinn – arbeits­rechtliche Förderungen oder Zuschüsse betreffen. Die Änderungen werden hier dargestellt. Der Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl behandelt Internats­kosten für Berufsschüler, den Zuschuss zur Entgeltfort­zahlung bei Krankheit und Förderungen für Behinderte.

Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebens­interessen

Im vorliegenden Fall setzte sich das BFG mit der Beurteilung des Mittelpunktes der Lebens­interessen im Sinne des § 1 Abs 2 EStG einer nicht verheirateten Person bei sich ändernden Wohnsitzen im In- und Ausland auseinander. Aufgrund wechselnder Beziehungen mit anderen Personen im In- und Ausland müssen sich nicht unbedingt die Lebens­interessen verlagern. Ein Gastbeitrag von Martin Österreicher.

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Wirtschaftlicher Arbeitgeberbegriff

Der VwGH hat abermals bestätigt, dass für die Arbeitgebereigenschaft des Art 15 Abs 2 DBA Deutschland wirtschaftliche und nicht bloß formale arbeits­rechtliche Aspekte maßgeblich sind. Zusätzlich hat der VwGH ausgesprochen, dass für den steuerfreien Bezug der Umzugs­kostenvergütung ein tatsächlicher Wegzug vorliegen muss. Ein Gastbeitrag von Nina Jandl.

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Beurteilungskriterien grenzüberschreitender Arbeitskräfteüb­erlassung – ein Richtungswechsel?

Bisher vertrat der VwGH in ständiger Rechtsprechung, dass eine Arbeitskräfteüb­erlassung bereits dann gegeben sei, wenn lediglich eine der vier Ziffern des § 4 Abs 2 AÜG verwirklicht war. Eine Gesamtbeurteilung erfolgte nur dann, wenn keines dieser Kriterien zur Gänze erfüllt war. Ein Gastbeitrag von Johannes Edthaler und Christina Traxler.

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Der Karfreitag im österreichischen Arbeits­recht

Der Karfreitag ist ein gesetzlicher Feiertag nur für die Angehörigen der evangelischen Kirche, der altkatholischen Kirche und der evangelisch-methodistischen Kirche. Ein Arbeitnehmer, der nicht einer dieser Religionsgemeinschaften angehört, hat in dieser Regelung eine Ungleichbe­handlung erblickt und es wurden daraufhin vom OGH dem EuGH Fragen zu den unions­rechtlichen Grundlagen vorgelegt.