Zivilrechtlich verfallene Ansprüche und die Lohnkontrolle nach dem LSD-BG
Im Hinblick auf strafbare Unterentlohnungen war bislang nicht geklärt, ob Ansprüche des Arbeitnehmers, die zivilrechtlich bereits verfallen sind, verwaltungsstrafrechtlich ahndbar sind und somit der Lohnkontrolle unterliegen. Diesbezüglich nehmen weder der Gesetzestext des LSD-BG (oder des AVRAG) noch die Erläuterungen konkret Stellung. Ein Gastbeitrag von Dr. Johannes Edthaler und Christina Traxler.