Alle Artikel in: Allgemeines

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Lohnsteuerrichtlinien Wartungserlass 2018

Mit Richtlinie des BMF vom 13. 12. 2018, BMF-010222/0113-IV/7/2018, wurden die gesetzlichen Änderungen aufgrund des JStG 2018, die Änderung der Sachbezugswerteverordnung, der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten und der Verordnung betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes sowie wesentliche Entscheidungen des BFG und höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet.

Vertretungsärztin

VwGH zur Dienstnehmerinneneigenschaft von Vertretungsärztinnen

Wenn es zutrifft, dass die Vertretungsärztinnen eigene Behandlungsverträge mit den Patientinnen und Patienten schlossen, was ihre volle vertragliche Haftung gegenüber den Patientinnen und Patienten begründete, dann wären die im vorliegenden Fall für ein Dienstverhältnis sprechenden Gesichtspunkte in den Hintergrund getreten, sodass die Vertretungsärztinnen als selbständig tätig zu beurteilen wäre.

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Familien­bonus Plus und Kindermehr­betrag – Indexierung von steuerlichen Familienbegünstigungen

Die Regierung hat im Frühsommer eines ihrer Vorhaben, nämlich die finanzielle Stärkung erwerbstätiger Eltern, mit der Einführung des Familien­bonus Plus (finanz­verwaltungsintern: „fabo+“) ebenso wie die Indexierung von steuerlichen Begünstigungen iZm Kindern in Abhängigkeit von deren Wohnmitgliedstaat in der EU, dem EWR bzw der Schweiz umgesetzt. Ein Beitrag von Monika Kunesch.

Wintertourismus

Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus

Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent in der Höhe von 1.100 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt: Burgenland: 8; Kärnten: 40, davon 9 für Gletscherregionen; Niederösterreich: 4; Oberösterreich: 35, davon 5 für Schaustellerbetriebe; Salzburg: 380, davon 90 für Gletscherregionen; Steiermark: 135, davon 9 für Schaustellerbetriebe; Tirol: 275, davon 103 für Gletscherregionen; Vorarlberg: 200; Wien; 23 für Schaustellerbetriebe.