Alle Artikel in: Abfertigung

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Dreijahresverteilung einer teilweisen Pensionsabfindung

Da dem Gesetz ein Ausschluss für Teilabfindungen bzw das Erfordernis der Vollbeendigung der Einnahmen aus einer Einkunftsquelle nicht zu entnehmen sind, ist auch eine teilweise Pensionsabfindung der Dreijahresverteilung im Sinne des § 37 Abs 2 EStG zugänglich. Die Dreijahresverteilung bezweckt neben der Progressionsglättung auch eine zinsenfreie Steuerstundung.

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Besteuerungs­recht an einer Abfindungs­zahlung nach dem DBA Deutschland

Der VwGH hatte die Frage zu klären, ob Österreich ein Besteuerungs­recht an einer Abfindung zusteht, welche nach Zuzug des Steuer­pflichtigen nach Österreich für ein bereits vor dem Zuzug beendetes Arbeits­verhältnis geleistet wurde und bei der das Besteuerungs­recht nach Art 15 Abs 1 DBA Deutschland vom ehemaligen Tätigkeitsstaat Deutschland nicht wahrgenommen wurde. Ein Gastbeitrag von Nina Jandl.

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Abfindungsgrenzbetrag für Pensionen 2018

Der Abfindungsgrenzbetrag für die Abfindung von Pensionen aus einer Pensionskasse erhöht sich von 12.000 Euro ab 1. 1. 2018 auf 12.300 Euro. Pensionsabfindungen bis zu diesem Grenzbetrag sind mit dem Hälftesteuersatz zu versteuern, das heißt, die Versteuerung erfolgt mit der Hälfte jenes Steuersatzes, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des Bezugs auf die Monate des Kalenderjahres als Lohnzahlungszeitraum ergibt.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)

Keine begünstigte Besteuerung einer Abfertigung bei Fortsetzung des ersten Dienst­verhältnisses

Wird ein Dienst­verhältnis beendet und sodann im Wesentlichen unverändert zu den gleichen Bedingungen unmittelbar wieder fort­gesetzt, dann kann eine aus Anlass dieser Beendigung ausbezahlte Abfertigung nach ständiger Rechtsprechung nicht steuerbegünstigt ausbezahlt werde. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.

Abfertigung alt: Wechsel zwischen BUAG- und Nicht -BUAG-Tätigkeit

Ein Arbeitnehmer änderte beim gleichen Arbeitgeber seine Tätigkeit, womit das Arbeits­verhältnis dem BUAG unterlag. Jahre später sprach der Arbeitgeber die Entlassung aus, schloss aber mit dem Arbeitnehmer einen Vergleich über alle Ansprüche – außer die Abfertigung. Über diese wurde dann in einem Folgeprozess gestritten, der letztlich bis zum OGH ging.

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Die BUAG-Novelle 2017

Das Bundes­gesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungs­gesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungs­gesetz 1957 geändert werden, verfolgt das Ziel, den Sozial­betrug und die Unterentlohnung weiter einzudämmen. Diese BUAG-Novelle 2017 hat daher unter anderem verschärfte Melde­vorschriften für Teilzeitbeschäftigte und fallweise Beschäftigte zum Inhalt. Die wesentlichen Änderungen werden in diesem Beitrag von Rudolf Grafeneder aufgezeigt.