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PV-Info KW48/2017

Die Themen vom 30.11.2017 bis zum 06.12.2017:
– Bonus-Malus-System für die Beschäftigung älterer Personen
– Beitragsrechtliche Behandlung von Schutzimpfungen
– Abfindungsgrenzbetrag für Pensionen 2018
– Schwarzgeldzahlungen an einen geringfügig angemeldeten Taxifahrer
– OGH zur Abgeltung von Sonn- und Feiertagsarbeit durch Arbeitsbereitschaftsvergütung

Schwarzgeldzahlungen an einen geringfügig angemeldeten Taxifahrer

Der Beschwerdeführer war 2012 mit einem Monatslohn von 30 Euro als Taxifahrer geringfügig angemeldet. Bei der Dienstgeberin wurde aufgrund von Zeugenaussagen und andere Taxifahrer betreffenden Excel-Listen festgestellt, dass sich die Taxifahrer 35 % bzw 40 % der Einnahmen einbehalten und 60 % bzw 65 % an die Dienstgeberin bzw ihren faktischen Machthaber abliefern.

(Bild: © iStock)

Abfindungsgrenzbetrag für Pensionen 2018

Der Abfindungsgrenzbetrag für die Abfindung von Pensionen aus einer Pensionskasse erhöht sich von 12.000 Euro ab 1. 1. 2018 auf 12.300 Euro. Pensionsabfindungen bis zu diesem Grenzbetrag sind mit dem Hälftesteuersatz zu versteuern, das heißt, die Versteuerung erfolgt mit der Hälfte jenes Steuersatzes, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des Bezugs auf die Monate des Kalenderjahres als Lohnzahlungszeitraum ergibt.

(Bild: © iStock)

Beitragsrechtliche Behandlung von Schutzimpfungen

Ein Unternehmen bietet seinen Dienstnehmern eine Impfung gegen die saisonale Grippe an. Die Kosten der Aktion trägt ausschließlich der Dienstgeber. Dienstnehmer, die lieber zu ihrem eigenen Hausarzt gehen, erhalten die Impfkosten gegen Vorlage eines entsprechenden Belegs ebenfalls ersetzt. Handelt es sich bei diesem „Vorteil aus dem Dienstverhältnis“ um beitragspflichtiges Entgelt?

PV-Info KW47/2017

Die Themen vom 23.11.2017 bis zum 29.11.2017:
– Keine begünstigte Besteuerung einer Abfertigung bei Fortsetzung des ersten Dienstverhältnisses
– Sozialplan: Kein Dienstgeberbeitrag für sonstige Bezüge
– Befristung und vorzeitige Kündigungsmöglichkeit
– Verfall von Überstundenentgelt bei pauschaler Abgeltungsvereinbarung

(Bild: © iStock)

Bonus-Malus-System für die Beschäftigung älterer Personen

Bis zum Jahr 2018 soll die Beschäftigungsquote älterer Dienstnehmer ab 55 Jahren angehoben werden. Laut Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Beschäftigungsquoten älterer Personen, wurde der Zielwert bei allen Altersgruppen überschritten. Für die Bestimmungen zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer bedeutet das, dass die Konsequenzen nicht eintreten.

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

für die Personalverrechnerin und den Personalverrechner unerw­artet endete die eben abgelaufene Legislaturperiode mit einer revolutionären arbeits­rechtlichen Änderung: der schrittweisen Angleichung der arbeits­rechtlichen Regelungen der Arbeiter an jene der Angestellten. Zu früh dürfen wir uns aber nicht über eine Erleichterung freuen – je nach Übergangsregelungen werden wir noch auslaufend die uns bekannte Zweigleisigkeit verwalten müssen. Vielleicht sind diese Änderungen auch nur ein Vorgeschmack darauf, was eine neue Regierung an personalver­rechnungsrelevanten Maßnahmen zu bieten haben wird. Ihre Monika Kunesch