PV-Info KW05/2019
Die Themen vom 01.02.2019 bis zum 07.02.2019:
– VwGH zu den Unterlagen betreffend die Lohneinstufung eines entsendeten Arbeitnehmers
Die Themen vom 01.02.2019 bis zum 07.02.2019:
– VwGH zu den Unterlagen betreffend die Lohneinstufung eines entsendeten Arbeitnehmers
Aufgrund des EuGH-Urteils vom 22. 1. 2019, C-193/17, Cresco Investigation, wurde die Gewährung eines bezahlten Feiertags am Karfreitag in Österreich allein für diejenigen Arbeitnehmer, die bestimmten Kirchen angehören, als unionsrechtlich verbotene Diskriminierung wegen der Religion qualifiziert. Deshalb besteht Handlungsbedarf für Österreich.
Behauptet der Krankenversicherungsträger das Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes nach § 6 Abs 1 oder Abs 3 KBGG und entspricht er deshalb dem Antrag auf Zuerkennung von Kinderbetreuungsgeld durch die Anrechnung einer in‑ oder ausländischen Leistung nicht zur Gänze, muss er nach § 27 Abs 3 Z 1 KBGG einen Bescheid über die nur teilweise Zuerkennung des Kinderbetreuungsgeldes erlassen.
Nach der Rechtsprechung liegt eine Pensionsabfindung nur dann vor, wenn die Zahlung in Abgeltung eines auf Renten lautenden, bereits entstandenen Rentenanspruches geleistet wird. Von einer Pensionsabfindung kann aber nicht gesprochen werden, wenn dem Anwartschaftsberechtigten das Wahlrecht eingeräumt wird, zwischen mehreren gleichwertigen, primären, aber alternativen Möglichkeiten zu wählen.
Eine Übertretung des § 7d Abs 1 AVRAG wird schon dann verwirklicht, wenn nicht sämtliche Unterlagen bereitgehalten werden. Nichts anderes gilt für die Verpflichtung zur Vorlage von Lohnunterlagen nach § 7f Abs 1 Z 3 AVRAG. Dass sich die Verpflichtung zur Bereithaltung von Lohnunterlagen nur auf solche Unterlagen bezieht, die bereits vorliegen können, versteht sich geradezu von selbst.
Die Lohneinstufung des entsendeten Arbeitnehmers iSd § 7d Abs 1 AVRAG muss nicht zwingend einem eigenen Dokument entnommen werden können (vgl VwGH 13. 12. 2018, Ra 2017/11/0276).
Die Themen vom 25.01.2019 bis zum 31.01.2019:
– Betriebliches Vorverfahren bei Kündigungen
– Ermittlung des Grenzbetrags zur Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrags
– Arbeitszeit bei Außendienstmitarbeitern
– Vertretungsärzte sind Dienstnehmer
– Abfertigung alt und Herabsetzung der Normalarbeitszeit
Erfüllt eine Herabsetzung der Arbeitszeit die Voraussetzungen nach § 14 Abs 2 AVRAG, ist die Abfertigung alt auch dann begünstigt zu berechnen ( § 14 Abs 4 AVRAG), wenn dies in der Vereinbarung anlässlich der Reduktion der Arbeitszeit ausgeschlossen wurde (OGH 19. 7. 2018, 8 ObA 29/18z). Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.
Zwar kann die Tätigkeit eines Arztes auch selbständig ausgeübt werden, die Erkenntnisse des VwGH gelangten aber doch nahezu ausschließlich zum Ergebnis, dass in Vertretungsfällen und Tätigkeiten in Spitälern von Dienstverträgen auszugehen ist. Auch die Vertretungsärzte eines Ambulatoriums bilden hier keine Ausnahme (VwGH 14. 6. 2018, Ra 2018/08/0165). Ein Beitrag von Mag. Christa Kocher.
Zeiten der Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsort gelten grundsätzlich nicht als Arbeitszeiten. Anderes kann aber bei Arbeitnehmern ohne festen Arbeitsort für die Fahrt etwa zum ersten bzw vom letzten Kunden zum Wohnort gelten. Die Voraussetzungen für eine Wertung derartiger Fahrten als Arbeitszeit illustriert eine aktuelle OGH-Entscheidung. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.