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Besteuerung einer Abfertigung für eine begünstigte Auslandstätigkeit

Werden gesetzliche Abfertigungen auch für eine begünstigte Auslandstätigkeit geleistet, fallen diese ebenfalls in den Anwendungsbereich des § 3 Abs 1 Z 10 EStG in der Fassung vor der Änderung durch das Budgetbegleit­gesetz 2011, und sind daher insoweit steuerfrei zu behandeln. Diese Rechtsansicht ist durchaus kritisch zu beleuchten. Ein Beitrag von Michael Seebacher.

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Zivil­rechtlich verfallene Ansprüche und die Lohnkontrolle nach dem LSD-BG

Im Hinblick auf strafbare Unterentlohnungen war bislang nicht geklärt, ob Ansprüche des Arbeitnehmers, die zivil­rechtlich bereits verfallen sind, verwaltungsstraf­rechtlich ahndbar sind und somit der Lohnkontrolle unterliegen. Diesbezüglich nehmen weder der Gesetzestext des LSD-BG (oder des AVRAG) noch die Erläuterungen konkret Stellung. Ein Gastbeitrag von Dr. Johannes Edthaler und Christina Traxler.

Aktuelles aus der Personalverrechnung „kurz notiert“. (Bild: © iStock)

Aktuelles aus der Personalver­rechnung

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalver­rechnung benötigen, „kurz notiert“. Darunter die Aufhebung einer Wortfolge in der Verordnung zur Vertreter­pauschale, das neue Formular zur besonderen Berücksichtigung von Sonderausgaben und die Besteuerung einer freiwilligen Abfertigung.

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Keine Rückforderung von Dienstnehmer­anteilen zur Sozial­versicherung

Wird eine selbständige Tätigkeit – im Zuge einer GPLA – als unselbständige Beschäftigung qualifiziert, werden dem (nunmehrigen) Dienstgeber Beiträge zur Sozial­versicherung vorgeschrieben. Ein Rückforderungs­recht in Bezug auf die Dienstnehmer­anteile besteht aber auch dann nicht, wenn der vermeintlich Selbständige die von ihm bezahlten Sozial­versicherungsbeiträge zurückerhält. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

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Lohn- und Sozialdumping: Strafenkumulation bei Umqualifizierung von selbständig Tätigen zu abhängig Beschäftigten

Werden Dienstnehmer von einem EU-Mitgliedstaat nach Österreich entsandt, sind ZKO-Meldungen zu erstatten und A1-Dokumente sowie Lohnunterlagen am Einsatzort bereitzuhalten. Fehlen diese Meldungen und Unterlagen, liegen mehrere Übertretungen vor, weshalb es zu einer Kumulierung von Strafen kommt. Ein Gastbeitrag von Dr. Anna Mertinz.