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Vorrang des Feiertagsentgelts vor dem Krankenentgelt

In einem Verfahren vor dem OGH war fraglich, welche Regelung konkret anzuwenden ist, wenn die Voraussetzungen beider Entgeltfortzahlungstatbestände zusammentreffen, also ein Arbeitnehmer an einem Feiertag krank ist, und ob dieser Feiertag bei der Maximaldauer des Entgeltfortzahlungsanspruchs einzurechnen ist oder der Feiertag das Ende der Entgeltfortzahlung um einen Tag hinausschiebt. Nach Ansicht des OGH hat das Feiertagsentgelt nach dem ARG Vorrang vor dem Krankenentgelt nach dem EFZG.

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Dienst­verhältnis: Erbringung von Nacht- und Wochenend­diensten von Ärzten in einem Sanatorium

Bei der Abgrenzung, ob die Tätigkeit von Ärzten im Rahmen eines steuer­rechtlichen Dienst­verhältnisses gemäß § 47 Abs 2 EStG erfolgt, tritt das Kriterium der Weisungsbindung in den Hintergrund und es kommt dem Kriterium der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers entscheidende Bedeutung zu.

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Ersatzruhe und passive Reisezeiten während der Wochenendruhe

Nach der Auffassung des OLG Linz gebührt eine Ersatzruhe auch für passive Reisezeiten (zB dienstliche Fahrt als Beifahrer) während der Wochenendruhe, weil die Störung der Wochenendruhe auch hier eintritt, da der Arbeitnehmer die für die Reise aufgewendete Zeit nicht mit seiner Familie verbringen oder seinen Hobbys nachgehen kann. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

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Sozial­versicherungsrechtliche Haftung der Vertreter von Personen­gesellschaften

Vertreter von Personenhandels­gesellschaften (Kommandit­gesellschaften oder offene Gesellschaften) kommen zwar prinzipiell als Träger einer Haftung für Beitragsschulden der Gesellschaft in Betracht, der Eintritt der Haftung setzt jedoch die Verletzung spezifisch sozial­versicherungsrechtlicher Verpflichtungen voraus. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.