Aktuelles aus der Personalverrechnung
Zinsersparnis 2019: Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs 2 Sachbezugswerteverordnung für die Bewertung der Zinsersparnis bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen beläuft sich für das Kalenderjahr 2019 (unverändert) auf 0,5 %.









