Alle Artikel in: News

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)

BFG: Ausdruck des Pendlerrechners

Da Steuerpflichtige das ausgedruckte Ergebnis des Pendlerrechners den Abgabenbehörden vorlegen und die Abgabenbehörden überprüfen müssen, ob das ausgedruckte Ergebnis des Pendlerrechners inhaltlich richtig ist, sind ein Pendlerpauschale nicht als Werbungskosten und ein Pendlereuro nicht als Absetzbetrag abziehbar, wenn Steuerpflichtige das ausgedruckte Ergebnis des Pendlerrechners nicht vorlegen.

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EuGH: Abschluss von Verträgen zum Beitritt zu einer Betrieblichen Vorsorgekasse

Die Art 49 und 56 AEUV sowie die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz sind dahin auszulegen, dass sie auf den Abschluss eines Beitrittsvertrags zwischen einem Arbeitgeber und einer Betrieblichen Vorsorgekasse betreffend die Verwaltung und Veranlagung von Beiträgen zur Finanzierung von Abfertigungen, die an die Arbeitnehmer dieses Arbeitgebers ausbezahlt werden, anwendbar sind, obwohl …

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Vergütung für Diensterfindung – ermäßigter Steuersatz

Für die Beurteilung, ob die vom Arbeitgeber neben dem laufenden Bezug ausbezahlte Diensterfindungsvergütung dem ermäßigten Steuersatz nach § 37 Abs 1 Teilstrich 3 EStG unterliegt, ist eine kalenderjahresbezogene Gesamtbetrachtung anzustellen. Findet die Diensterfindungsvergütung im Jahressechstel überhaupt keine Deckung, unterliegt diese dem ermäßigten Steuersatz.

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Keine Anrechnung eines „Urlaubsanspruchs“ als Selbständiger

Die Möglichkeit, sich als Selbstständiger freie Tage zu nehmen, ist dem Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub nicht gleichzusetzen. Ab dem vierten Monat nach der Beendigung des Dienstverhältnisses ist der fiktiv in der Kündigungsfrist entstandene Urlaubsanspruch aus dem beendeten Arbeitsverhältnis mit einem im neuen Arbeitsverhältnis erworbenen Urlaubsanspruch aufzurechnen.

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OGH: Abgeltung der ständigen Rufbereitschaft einer Sicherheitskraft

Der Dienstgeber, der Rufbereitschaft verlangt, nimmt einen besondere Leistung des Arbeitnehmers in Anspruch. Wenn keine Vereinbarung über die Unentgeltlichkeit oder die pauschale Abgeltung der Rufbereitschaft getroffen wurde, hat der Dienstnehmer für diese von ihm erbrachte (andere als Arbeits-)Leistung gemäß § 1152 ABGB Anspruch auf ein angemessenes ortsübliches Entgelt.

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Änderung der Verordnung betreffend die elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel

Mit BGBl II 2019/60 wurde am 1. 3. 2019 die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung betreffend die elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel gemäß § 84 Abs 1 EStG 1988, der Meldungen gemäß §§ 3 Abs 2 und 109a EStG 1988 sowie § 109b EStG 1988 geändert wird, kundgemacht.

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Aufwendungen einer FH-Lektorin für ihre Vertreter als Werbungs­kosten

§ 25 Abs 1 Z 5 EStG kommt nur dann zum Tragen, wenn nicht bereits ein Dienst­verhältnis nach den allgemeinen Kriterien gemäß § 47 Abs 2 Satz 1 und 2 EStG vorliegt. Werden Tätigkeiten an einer Fachhochschule selbständig und eigenverantwortlich im Rahmen eines vorge­gebenen Lehrplans erbracht, liegen Einkünfte iSd § 25 Abs 1 Z 5 EStG vor.