Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen
Im vorliegenden Fall setzte sich das BFG mit der Beurteilung des Mittelpunktes der Lebensinteressen im Sinne des § 1 Abs 2 EStG einer nicht verheirateten Person bei sich ändernden Wohnsitzen im In- und Ausland auseinander. Aufgrund wechselnder Beziehungen mit anderen Personen im In- und Ausland müssen sich nicht unbedingt die Lebensinteressen verlagern. Ein Gastbeitrag von Martin Österreicher.