Höhe des Wochengeldes bei Bonuszahlungen und Sachbezügen
Das Wochengeld soll einen Ersatz für den im Zusammenhang mit der Entbindung stehenden Verlust des Arbeitsverdienstes bieten. Gemäß § 162 ASVG gebührt das Wochengeld in Höhe des durchschnittlichen täglichen Arbeitsverdienstes der letzten drei Kalendermonate vor Eintritt des Beschäftigungsverbots, vermindert um die gesetzlichen Abzüge. Ein Beitrag von Christa Kocher.