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Erhöhung des „neuen“ Säumniszuschlags

Noch vor Inkrafttreten wurde der „neue“ Säumniszuschlag (siehe Artner, Das Budgetbegleit­gesetz 2018-2019, PV-Info 7/2018, Seite 3 ff) mit BGBl II 2018/329, ausge­geben am 17. 12. 2018, im Zuge der jährlichen Valorisierung der Sozial­versicherungswerte mit Wirkung von 1. 1. 2019 von 50 € auf 52 € erhöht. Die gestaffelten Säumniszuschläge für die verspätete Vorlage der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung von 5 €, 10 € bzw 15 € blieben unverändert.