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Erklärung des Kollektivvertrages des Österreichischen Roten Kreuzes 2018 zur Satzung

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz hat mit Beschluss vom 9. 8. 2018 nach Durchführung einer Senatsverhandlung den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2018 zur Satzung erklärt. Die Satzung gilt für Anbieter von Rettungs- und Krankentransportdiensten, ausgenommen Berg-, Wasser-, Höhlen-, Flugrettung und Rettungshundestaffel.