Alle Artikel mit dem Schlagwort: Probezeit

Sozialwidrigkeit

Neuerliche Probezeit bei einem weiteren Arbeits­verhältnis mit demselben Arbeitgeber

Die vorhergehende nebenberufliche Betreuung von Masterarbeiten schließt eine Probezeit bei Beginn eines Arbeits­verhältnisses als Professorin nicht aus. Ein Arbeits­verhältnis auf Probe kann nur für die Höchstdauer von einem Monat verein­bart und während dieses Zeitraums von jedem Vertragsteil jederzeit gelöst werden. Es handelt sich dabei um eine Auflösung besonderer Art, die ohne Rücksicht darauf zulässig ist, ob die Vertragsp­artner ihre Möglichkeit besonders verein­bart haben oder nicht. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.