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Privatnutzung eines Firmen-Kfz ist steuer­pflichtiger Sachbezug

Auch wenn die private Nutzung eines Firmen-Kfz die einzige Einnahme aus dem Dienst­verhältnis ist, stellt dies einen steuer­pflichtigen geld­werten Vorteil im Sinne des § 15 EStG dar, der nach den Bestimmungen der Sachbezugs­werteVO zu bewerten und mit einem Lohnzettel zu erfassen ist ( BFG 27. 11. 2018, RV/7100090/2012). Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.

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Privatnutzung von Firmenfahrzeugen bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern

Die Frage rund um die Bewertung des Vorteils aus der Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs durch einen wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer hat in den letzten Jahren zahlreiche Wendungen erfahren. Während das BFG wiederholt festgestellt hat, dass für die Berechnung der Lohnneben­kosten nur der Privat­anteil der PKW-Kosten anzusetzen ist, blieb die Finanz­verwaltung in der BMF-Information zum KommStG bei ihrer abweichenden Auffassung.