Erfordernis der Zustimmung des Betriebsrats zu Persönlichkeitstests
Die Einführung von Systemen zur Beurteilung der Arbeitnehmer des Betriebs bedarf – unter bestimmten Voraussetzungen – der Zustimmung des Betriebsrats. Dies gilt bei der Verwendung von Persönlichkeitstests, die der Rekrutierung von Führungskräften dienen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.