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(Bild: © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen)

Verlängerung der Schon­frist für verspätete mBGM

Der Nationalrat hat am 19. 9. 2019 das Pensionsanpassungs­gesetz 2020 beschlossen, mit dem ua auch das ASVG in einem personalver­rechnungsrelevanten Punkt geändert wird: Die Schon­frist für die Einhebung von Säumniszuschlägen für Meldeverstöße nach § 114 Abs 1 Z 2 bis 6 ASVG iZm der Übermittlung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen wird um weitere sieben Monate bis 31. 3. 2020 verlängert. Die Gesetzwerdung bleibt abzuw­arten. Ein Beitrag von Mag. Monika Kunesch.