Neue Karfreitags-Regelung wird mit Abstrichen auch für Beamte gelten
Die neue Karfreitags-Regelung wird – mit einigen Abstrichen – auch für den Bundesdienst gelten. Eine entsprechende Dienstrechts-Novelle wurde am 27. 3. 2019 mit Stimmenmehrheit vom Nationalrat angenommen. Damit können etwa auch Beamte und Richter einen ihrer Urlaubstage künftig zum „persönlichen Feiertag“ erklären.