Alle Artikel mit dem Schlagwort: Höchstbeitragsgrundlage

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Mehrfach­versicherung und Beiträge über der Höchstbeitragsgrundlage

Grundsätzlich gilt in Österreich das Prinzip der Mehrfach­versicherung. Unterschiedliche Tätigkeiten führen zur Pflicht­versicherung nach verschiedenen Gesetzen. Bei ASVG, GSVG, BSVG und B-KUVG ist gemeinsame Grenze für die Abfuhr von Beiträgen die allgemeine Höchstbeitragsgrundlage (2019: 73.080 € pro Jahr). Sollte es außerhalb dieser Systeme zu einer Überschreitung dieser Höchstbeitragsgrundlage kommen, sieht der VwGH darin weder verfassungs- noch unions­rechtliche Probleme. Ein Beitrag von Mag. Christa Kocher.

Laut der Internetseite der Tiroler Gebietskrankenkasse beträgt die Aufwertungszahl für 2018 1,029. (Bild: © iStock)

Voraussichtliche Werte für 2018

Die voraussichtlichen Werte in der Sozial­versicherung für 2018 liegen vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im BGBl). Die Aufwertungszahl für 2018 beträgt 1,029 (Internetseite der Tiroler Gebietskrankenkasse). Mit dieser werden unter anderem die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet.